Beschluss:

a)    Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 BauGB wird entsprechend den tabellarischen Behandlungsvorschlägen der Verwaltung vom 14.11.2011 in den Anlagen 4 und 6 (Tabellen der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit) zur Kenntnis genommen.

Die Schreiben mit den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden (Anlage3), der Privaten (Anlage 5) sowie die Niederschrift der öffentlichen Veranstaltung (Anlage 7) vom 27.09.2011 sind dieser Vorlage beigefügt.

Das weitere Verfahren ist entsprechend der Empfehlung der Verwaltung aus dem Vermerk vom 17.11.2011 (Anlage 7) weiter zu führen.

 

b)    Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 278 Norderstedt "Müllerstraße-Süd", Gebiet: südlich Grundschule Müllerstraße / nördlich Grünzug Ossenmoorgraben / östlich Müllerstraße erneut die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

 

Das städtebauliche Konzept mit den vorgesehenen Änderungen der Erschließung (Anlage 8) wird als Grundlage für die erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3. 1, 4, 6 - 9 und 11 der Anlage 7 dieser Vorlage durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.