Sitzung: 01.12.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 11/0525
Beschluss:
a) Das
Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 BauGB
wird entsprechend den tabellarischen Behandlungsvorschlägen der Verwaltung vom
14.11.2011 in den Anlagen 4 und 6 (Tabellen der eingegangenen Stellungnahmen
der Behörden und der Öffentlichkeit) zur Kenntnis genommen.
Die Schreiben mit den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden (Anlage3), der
Privaten (Anlage 5) sowie die Niederschrift der öffentlichen Veranstaltung (Anlage
7) vom 27.09.2011 sind dieser Vorlage beigefügt.
Das weitere Verfahren ist entsprechend der Empfehlung der Verwaltung aus dem Vermerk
vom 17.11.2011 (Anlage 7) weiter zu führen.
b) Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan
Nr. 278 Norderstedt "Müllerstraße-Süd", Gebiet: südlich Grundschule
Müllerstraße / nördlich Grünzug Ossenmoorgraben / östlich Müllerstraße erneut die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung)
erfolgen.
Das
städtebauliche Konzept mit den vorgesehenen Änderungen der Erschließung (Anlage
8) wird als Grundlage für die erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
gebilligt.
Die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern
1, 2, 3. 1, 4, 6 - 9 und 11 der Anlage 7 dieser Vorlage durchzuführen.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.