Sitzung: 17.11.2011 Sozialausschuss
Frau
Algier fragt an, wo es schriftliche Unterlagen über die Versorgung der
Norderstedter Bürger durch Krankenhäuser gibt, insbesondere welche
Krankenhäuser für Norderstedt zuständig sind.
Herr Tauschwitz gibt die Beantwortung
o.g. Anfrage wie folgt zu Protokoll.
Die
Anfrage kann wie folgt beantwortet werden:
Die
Versorgung der schleswig-holsteinischen Bürger ist im Krankenhausplan 2010 des
Landes Schleswig-Holstein geregelt. Dieser Plan wurde im Amtsblatt für
Schleswig-Holstein Nr. 3/2010 18. Januar
2010 veröffentlicht. Er ist über die Internetseite des Ministeriums für Arbeit,
Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein einzusehen.
Besondere
Zuständigkeiten von Krankenhäusern nach örtlicher Herkunft des Patienten gibt
es im Regelfall nicht, da die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet sind, die Behandlung
ihrer Patienten in allen zugelassenen Krankenhäusern sicherzustellen.