Frau Algier fragt an, wo es schriftliche Unterlagen über die Versorgung der Norderstedter Bürger durch Krankenhäuser gibt, insbesondere welche Krankenhäuser für Norderstedt zuständig sind.

 

Herr Tauschwitz gibt die Beantwortung o.g. Anfrage wie folgt zu Protokoll.

 

Die Anfrage kann wie folgt beantwortet werden:

Die Versorgung der schleswig-holsteinischen Bürger ist im Krankenhausplan 2010 des Landes Schleswig-Holstein geregelt. Dieser Plan wurde im Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 3/2010  18. Januar 2010 veröffentlicht. Er ist über die Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein einzusehen.

Besondere Zuständigkeiten von Krankenhäusern nach örtlicher Herkunft des Patienten gibt es im Regelfall nicht, da die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet sind, die Behandlung ihrer Patienten in allen zugelassenen Krankenhäusern sicherzustellen.