Sitzung: 15.12.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: B 11/0539
Beschluss:
Mit
den in den Jahren 2007 und 2010 durchgeführten Baumaßnahmen sowie dem zuvor
abgeschlossenen Grunderwerb gelten die Teileinrichtungen
- Mischverkehrsfläche,
- Straßenentwässerung,
- Beleuchtungseinrichtung,
- Grunderwerb
in
der „Parallelstraße“ im o. g. Bereich mit den Ausbaumerkmalen der Vorlage Nr.:
B 11/0539 für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 15.12.2011 im Sinne von § 9 Abs. 2 der Satzung der
Stadt Norderstedt über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 10.04.2000
(EBS) als erstmalig und endgültig hergestellt.
Für
die Baumaßnahmen und den erforderlichen Grunderwerb sind von den betroffenen
Grundstückseigentümern gem. §§ 127 ff. BauGB in Verbindung mit der EBS Erschließungsbeiträge zu erheben.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.