Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschluss:

Mit den in den Jahren 2007 und 2010 durchgeführten Baumaßnahmen sowie dem zuvor abgeschlossenen Grunderwerb gelten die Teileinrichtungen

 

  • Mischverkehrsfläche,
  • Straßenentwässerung,
  • Beleuchtungseinrichtung,
  • Grunderwerb

 

in der „Parallelstraße“ im o. g. Bereich mit den Ausbaumerkmalen der Vorlage Nr.: B 11/0539 für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 15.12.2011 im Sinne von § 9 Abs. 2 der Satzung der Stadt Norderstedt über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 10.04.2000 (EBS) als erstmalig und endgültig hergestellt.

 

Für die Baumaßnahmen und den erforderlichen Grunderwerb sind von den betroffenen Grundstückseigentümern gem. §§ 127 ff. BauGB in Verbindung mit der EBS  Erschließungsbeiträge zu erheben.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.