Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschluss:

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 214 Norderstedt, 1. Änderung Gewerbegebiet Nettelkrögen Süd“

Gebiet: östlich Niendorfer Straße, westlich Tarpenbek, südlich Gutenbergring, nördlich Ausgleichsflächen Ortsumgehung Fuhlsbüttel, beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 01.12.2011 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 3). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

  • Sicherung attraktiver Gewerbeflächen zur Ansiedlung neuer Arbeitsstätten und Unternehmen.
  • Sicherung einer städtebaulich akzentuierenden Randbebauung entlang der Niendorfer Straße.
  • Einbindung der Gewerbeflächen in den umgebenden Landschaftsraum durch Sicherung und Entwicklung der erhaltenswerten orts- und landschaftsprägenden Elemente sowie der ökologisch bedeutsamen Grünflächen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.