Sitzung: 15.12.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: B 11/0555
Beschluss:
Gemäß
§§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 214 Norderstedt, 1. Änderung „Gewerbegebiet Nettelkrögen Süd“
Gebiet:
östlich Niendorfer Straße, westlich Tarpenbek, südlich Gutenbergring, nördlich
Ausgleichsflächen Ortsumgehung Fuhlsbüttel, beschlossen.
Der Geltungsbereich
ist in der Planzeichnung vom 01.12.2011 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung
in Anlage 3). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Für
das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Sicherung attraktiver Gewerbeflächen
zur Ansiedlung neuer Arbeitsstätten und Unternehmen.
- Sicherung einer städtebaulich
akzentuierenden Randbebauung entlang der Niendorfer Straße.
- Einbindung der Gewerbeflächen in den
umgebenden Landschaftsraum durch Sicherung und Entwicklung der
erhaltenswerten orts- und landschaftsprägenden Elemente sowie der
ökologisch bedeutsamen Grünflächen.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.