Sitzung: 15.03.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 12/0062
Beschluss
Die
Teilstrecke der Straße Schützenwall zwischen den Straßen Langenharmer Weg und
Stormarnstraße, nämlich der Verlauf ab Stormarnstraße bis 15 m vor der
Einmündung zum Langenharmer Weg und die westliche Aufweitungsfläche
(Dreiecksfläche) zum Langenharmer Weg hin, werden gemäß § 8 des Straßen- und
Wegegesetzes des Landes Schleswig- Holstein (StrWG) vom 25.11.2003 (GVOBl.
Schl.-H. S. 631, berichtigt 2004 S. 140) in der zurzeit geltenden Fassung
eingezogen, da sie aufgrund der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 218 (Gebiet
Schützenwall-Süd) keine Verkehrsbedeutung mehr haben.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0
Enthaltungen einstimmig beschlossen.