Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Die Teilstrecke der Straße Schützenwall zwischen den Straßen Langenharmer Weg und Stormarnstraße, nämlich der Verlauf ab Stormarnstraße bis 15 m vor der Einmündung zum Langenharmer Weg und die westliche Aufweitungsfläche (Dreiecksfläche) zum Langenharmer Weg hin, werden gemäß § 8 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig- Holstein (StrWG) vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631, berichtigt 2004 S. 140) in der zurzeit geltenden Fassung eingezogen, da sie aufgrund der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 218 (Gebiet Schützenwall-Süd) keine Verkehrsbedeutung mehr haben.

 


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.