Beschluss

 

a)  Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020) "Erweiterungen des Umspannwerkes Friedrichsgabe und der Wohnbauflächen Haslohfurth",

     Gebiet: östlich K 113, südlich Schleswiger Hagen, nördlich beim Umspannwerk und Flensburger Hagen und westlich der vorhandenen Wohnbebauung Ulzburger Straße beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 29.02.2012 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 3). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

     Erweiterung der Flächen des Umspannwerks nach Norden und Osten

     Sicherung einer Grünverbindung zwischen den Straßen Beim Umspannwerk/ Schleswiger Hagen/westlich der AKN-Trasse

     Schaffung neuer Wohnbauflächen am Schleswiger Hagen

     Darstellung der nach § 34 BauGB vorhandenen Wohnbauflächen am Flensburger Hagen

     Arrondierung der Grünfläche nördlich Flensburger Hagen

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

b)  Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020) "Erweiterungen des Umspannwerkes Friedrichsgabe und der Wohnbauflächen Haslohfurth", Gebiet: östlich K 113, südlich Schleswiger Hagen, nördlich beim Umspannwerk und Flensburger Hagen und westlich der vorhandenen Wohnbebauung Ulzburger Straße die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

 

Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Entwurf vom 29.02.2012 (Anlage 4 und 5) wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 4, 6, 7, 8, 9 und 11 der Anlage 6 dieser Vorlage durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.