Sitzung: 15.03.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 12/0084
Beschluss
a)
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Norderstedt (FNP 2020) "Erweiterungen des Umspannwerkes
Friedrichsgabe und der Wohnbauflächen Haslohfurth",
Gebiet:
östlich K 113, südlich Schleswiger Hagen, nördlich beim Umspannwerk und
Flensburger Hagen und westlich der vorhandenen Wohnbebauung Ulzburger Straße
beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom
29.02.2012 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 3). Diese
Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Für das Plangebiet werden folgende
Planungsziele angestrebt:
•
Erweiterung der Flächen des Umspannwerks nach Norden und Osten
• Sicherung einer
Grünverbindung zwischen den Straßen Beim Umspannwerk/ Schleswiger Hagen/westlich
der AKN-Trasse
•
Schaffung neuer Wohnbauflächen am Schleswiger Hagen
• Darstellung der nach § 34
BauGB vorhandenen Wohnbauflächen am Flensburger Hagen
•
Arrondierung der Grünfläche nördlich Flensburger Hagen
Der Aufstellungsbeschluss
ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
b) Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens 6.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020)
"Erweiterungen des Umspannwerkes Friedrichsgabe und der Wohnbauflächen
Haslohfurth", Gebiet: östlich K 113, südlich Schleswiger Hagen, nördlich
beim Umspannwerk und Flensburger Hagen und westlich der vorhandenen
Wohnbebauung Ulzburger Straße die öffentliche
Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
(frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Die 6. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Entwurf vom 29.02.2012 (Anlage 4 und 5) wird als
Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
gebilligt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 4, 6, 7, 8, 9 und 11 der Anlage 6
dieser Vorlage durchzuführen.
Auf Grund des § 22 GO waren
keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0
Enthaltungen einstimmig beschlossen.