Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 236 Norderstedt "Müllerstraße-Ost", Gebiet: südlich Glashütter Damm / zwischen Müllerstraße im Westen und Zufahrt Grundschule im Osten Teil A – Planzeichnung (Anlage 2) und Teil B – Text (Anlage 3) in der Fassung vom 27.02.2012 wird beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 27.02.2012  (Anlage 4) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 236 Norderstedt "Müllerstraße-Ost" -, sowie die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:

 

·         bereits eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen

·         Klimaanalyse der Stadt Norderstedt, Stand: November 1993

·         Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt, Stand: 12/2007

·         Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der Lärmminderungsplanung, Stand: 2005

·         Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht, Stand: 12/2007

·         Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten, Stand: 2000

·         Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne, Stand: 1992 - 2007

·         Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier verkehrsexponierten Standorten, Stand: 2005

·         Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt, Stand: 2007

·         Artenschutzrechtliche Beurteilung, Stand: 2011

·         Baumaufnahme im Rahmen der Erschließung B-Plan 236 „Müllerstraße“ in Norderstedt, Stand 2010

·         Grünordnerischer Fachbeitrag zum B-Plan 236 „Müllerstraße“ der Stadt Norderstedt, Stand: 23.02.2012

·         Lärmgutachten, Stand: 2011

 

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen  beschlossen.