Sitzung: 15.03.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 12/0082
Beschluss
Der
Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 236 Norderstedt "Müllerstraße-Ost", Gebiet: südlich Glashütter
Damm / zwischen Müllerstraße im Westen und Zufahrt Grundschule im Osten Teil
A – Planzeichnung (Anlage 2) und Teil B – Text (Anlage 3) in der Fassung vom 27.02.2012
wird beschlossen.
Die
Begründung in der Fassung vom 27.02.2012
(Anlage 4) wird gebilligt.
Der
Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 236 Norderstedt "Müllerstraße-Ost" -, sowie die Begründung
sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:
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bereits eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen
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Klimaanalyse der Stadt Norderstedt, Stand: November 1993
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Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt, Stand:
12/2007
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Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005Schallimmissionsplan „Straße“
2005 der Lärmminderungsplanung, Stand: 2005
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Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht, Stand:
12/2007
·
Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten, Stand: 2000
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Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne, Stand: 1992 - 2007
·
Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier verkehrsexponierten
Standorten, Stand: 2005
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Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt,
Stand: 2007
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Artenschutzrechtliche Beurteilung, Stand: 2011
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Baumaufnahme im Rahmen der Erschließung B-Plan 236 „Müllerstraße“ in
Norderstedt, Stand 2010
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Grünordnerischer Fachbeitrag zum B-Plan 236 „Müllerstraße“ der Stadt
Norderstedt, Stand: 23.02.2012
·
Lärmgutachten, Stand: 2011
sind
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung
zu unterrichten.
Sollten
sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen
des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren,
wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a
Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22
GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0
Enthaltungen beschlossen.