Sitzung: 15.03.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 12/0094
Beschluss
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 214 Norderstedt, 1. Änderung
"Gewerbegebiet Nettelkrögen Süd“, Gebiet: östlich Niendorfer Straße,
westlich Tarpenbek, südlich Gutenbergring, nördlich Ausgleichsflächen Ortsumgehung
Fuhlsbüttel (Anlage 2) die öffentliche Unterrichtung und
Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Das
Planungskonzept vom Februar 2012 (Anlagen 3, 4, 5) wird als Grundlage für die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den
Ziffern 1, 2, 3, 4, 6 - 9 und 11 der Anlage 7
dieser Vorlage durchzuführen.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0
Enthaltungen einstimmig beschlossen.