Sitzung: 17.04.2012 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0
Vorlage: B 12/0062
Beschluss:
Die
Teilstrecke der Straße Schützenwall zwischen den Straßen Langenharmer Weg und
Stormarnstraße, nämlich der Verlauf ab Stormarnstraße bis 15 m vor der
Einmündung zum Langenharmer Weg und die westliche Aufweitungsfläche
(Dreiecksfläche) zum Langenharmer Weg hin, werden gemäß § 8 des Straßen- und
Wegegesetzes des Landes Schleswig- Holstein (StrWG) vom 25.11.2003 (GVOBl.
Schl.-H. S. 631, berichtigt 2004 S. 140) in der zurzeit geltenden Fassung
eingezogen, da sie aufgrund der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 218 (Gebiet
Schützenwall-Süd) keine Verkehrsbedeutung mehr haben.
Die Verwaltung wird gebeten
mit der Post AG, bezüglich einer geeigneten Standortverlegung des Briefkastens
an der Ecke Langenharmer Weg und Schützenwall, Rücksprache zu halten.
Abstimmung über die Vorlage:
Bei 47 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.