Sitzung: 19.04.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: B 12/0116
Beschluss
Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3
Absatz 1 und 4 Absatz 1 BauGB wird zur Kenntnis genommen. Das Ergebnis ist den
tabellarischen Vermerken der Verwaltung vom 26.03.2012 in den Anlagen 2
und 4 (Tabellen: Abwägungsvorschlag über
die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Abwägungsvorschlag über
die Stellungnahmen der Öffentlichkeit) zu entnehmen.
Die Behandlung des
Ergebnisses der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung soll
entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung vom 26.03.2012 (Anlage 2
und 4) erfolgen.
Bei der Vorlage zum Entwurfs-
und Auslegebeschluss sind Festsetzungen zur Bauweise, Höhe, Geschossigkeit und
Dachform mit aufzunehmen, die das Ziel haben, die neu entstehende Bebauung in
den städtebaulichen Rahmen der näheren Umgebung einzubinden.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.