Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 5

Beschluss

a)    Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020) " Sondergebiet Bau- und Gartenfachmarkt, Baustoffhandel", Gebiet: Östlich Segeberger Chaussee/südlich Hasenmoorweg/nördlich Hopfenweg beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 14.03.2012 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 2). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

·         Umplanung der Sonderbaufläche Bau- und Gartenmarkt, Baustoffgroßhandel durch Erweiterung Richtung Osten und Rücknahme im Süden mit Umwandlung in Fläche für die Landwirtschaft

·         Erhalt von Flächen für die Landwirtschaft und Schutz eines Naturdenkmals am Hopfenweg

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

b)    Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020) "Sondergebiet Bau- bund Gartenfachmarkt, Baustoffhandel", Gebiet: Östlich Segeberger Chaussee/südlich Hasenmoorweg/nördlich Hopfenweg (Anlage 2) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

 

Die Planzeichnung und Begründung vom 14.03.2012 (Anlagen 4 und 5) werden als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 11 der Anlage 6 dieser Vorlage durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 8 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.