Sitzung: 03.05.2012 Bildungswerkeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: B 12/0148
Beschlussvorschlag
Die Benutzungsordnung für die Stadtbücherei
Norderstedt wird geändert wie im Folgenden vorgeschlagen.
Grundsätzliche
Veränderung:
Immer
dann, wenn von „Büchern und anderen Medien“ die Rede ist, wird diese Phrase
ergänzt um „sowie E-Book-Readern“.
Veränderungen
bei § 2 Benutzerkreis
Aktuell
lautet der Paragraph:
„Jede/r ist im Rahmen dieser
Benutzungsordnung berechtigt, auf privatrechtlicher Grundlage Bücher und andere
Medien zu entleihen und die Einrichtungen der Stadtbücherei zu benutzen.
Für
die Entleihung von Bildern ist Volljährigkeit Voraussetzung.“
Neu
soll er lauten:
„Jede/r ist im
Rahmen dieser Benutzungsordnung berechtigt, auf privatrechtlicher Grundlage
Bücher und andere Medien sowie E-Book-Reader
zu entleihen und die Einrichtungen der
Stadtbücherei zu benutzen.
Für
die Entleihung von Bildern sowie für die Entleihung von E-Book-Readern ist
Volljährigkeit Voraussetzung.“
Abstimmung:
Mit 11 Stimmen einstimmig angenommen.