Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufhebung der Honorarordnung zu prüfen und ggf. der Stadtvertretung vorzuschlagen.

 

Ersatzweise beschließt der Ausschuss:

 

1.    In § 3 Absatz 1 der Honorarordnung für die VHS Norderstedt werden die Honorare wie folgt geändert:

a.    Das Standardhonorar wird von 18 € auf 20 € angehoben.

b.    Das erhöhte Standardhonorar wird von 19 € auf 22 € angehoben.

 

2.    § 3 Absatz 1 der Honorarordnung für die VHS Norderstedt erhält damit folgende Fassung:

 

 (1)    Für die Leitung von Kursen werden folgende Honorare gezahlt:

 

a)           für die Leitung von Kursen der verschiedenen Fachbereiche je Unterrichtseinheit (45 Min.):

 

€ 20,00

 

b)           für die Leitung von Kursen zur Vorbereitung von Schulabschlüssen und Prüfungen, beruflichen Weiterbildung und Mitarbeiterfortbildung sowie für wissenschaftliche Tätigkeit je Unterrichtseinheit bis zu:

 

€ 22,00

 

c)           für Vortragsreihen, seminarähnliche Veranstaltungen und Einzelveranstaltungen, insbesondere mit Dozent/innen aus dem Bereich der wissenschaftlichen Hochschulen je Veranstaltungstag bis zu

 

€ 155,00

 

(2)          für Lehrkräfte, für deren Veranstaltungen besonderes Fachwissen und umfangreiche Praxiserfahrung erforderlich sind und die den in § 3 Abs. 1 geforderten Einsatz erheblich übersteigen, können höhere Honorare gezahlt werden. Voraussetzung ist zudem, dass die entstehenden Mehrkosten durch höhere Entgelte oder durch Zuwendung von Dritten gedeckt werden können.

 

3.    Die Änderung tritt zum 1.1.2013 in Kraft.

4.    Die resultierenden Mehrausgaben sollen durch entsprechende Gestaltung der Kursentgelte ausgeglichen werden.


Abstimmung:

 

Mit 12 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.