Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

Durch den im Jahre 2011 abgeschlossenen Grunderwerb gilt die Teileinrichtung Grunderwerb in der Straße „An´n Slagboom“ im Sinne des § 9 Abs. 2 der Satzung der Stadt Norderstedt über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 10.04.2000 (EBS) als erstmalig und endgültig hergestellt.

 


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.