Sitzung: 20.09.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 12/0325
Beschluss
Durch den im Jahre 2011 abgeschlossenen Grunderwerb
gilt die Teileinrichtung Grunderwerb in der Straße „An´n Slagboom“ im Sinne des
§ 9 Abs. 2 der Satzung der Stadt Norderstedt über die Erhebung von
Erschließungsbeiträgen vom 10.04.2000 (EBS) als erstmalig und endgültig
hergestellt.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.