Sitzung: 01.11.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 12/0386
Beschluss
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1
BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan
Nr. 235 Norderstedt, 1. Änderung " Kielortring 51", Gebiet: südlich
Segeberger Chaussee, nördlich Kielortring (Anlage 1) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Für
das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
Planungsziele
sind die Festsetzung einer Fläche für ein BHKW (Blockheizkraftwerk), die
Sicherung einer öffentlichen Grünfläche sowie Sicherung der Baurechte für die
bestehende soziale Einrichtung.
Der
Bebauungsplan Vorentwurf vom 25.09.2012 (Anlage 2) und die Begründung vom
25.09.2012 (Anlage 3) werden als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
gebilligt.
Die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern
1, 2, 3, 4, 6, 7, 8 ,9 u. 11 der Anlage 4 dieser Vorlage durchzuführen.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung: Die Vorlage wurde mit 12 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.