Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 235 Norderstedt, 1. Änderung " Kielortring 51", Gebiet: südlich Segeberger Chaussee, nördlich Kielortring (Anlage 1) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

Planungsziele sind die Festsetzung einer Fläche für ein BHKW (Blockheizkraftwerk), die Sicherung einer öffentlichen Grünfläche sowie Sicherung der Baurechte für die bestehende soziale Einrichtung.

 

 

Der Bebauungsplan Vorentwurf vom 25.09.2012 (Anlage 2) und die Begründung vom 25.09.2012 (Anlage 3) werden als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8 ,9 u. 11 der Anlage 4 dieser Vorlage durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 


Abstimmung: Die Vorlage wurde mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.