Sitzung: 01.11.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 12/0394
Beschluss
Gemäß § 7 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der Neufassung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. Seite 631), berichtigt am 29.04.2004 (GVOBl. Schl.-H. Seite 140), in der zurzeit geltenden Fassung, wird folgende Straße der Stadt Norderstedt
von einer
Gemeindestraße gem. § 3 Abs. 1 Ziff. 3 a StrWG zu einer sonstigen öffentlichen
Straße gem. § 3 Abs. 1 Ziff. 4 b, nämlich zu einem selbständigen Fuß- und
Radweg und für den ldw. Verkehr befahrbar, umgestuft:
Straßenbezeichnung Flur Gemarkung Flurstücke
Achtern Born 07 Harksheide 84/1 teilweise
ab Ausbauende (Zufahrt zum
Grundstück Achtern Born 1) bis
Jägerlauf
Abstimmung: Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen
einstimmig beschlossen.