Sitzung: 15.11.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 12/0435
geänderter Beschluss
a)
Entscheidung über die
Behandlung des Ergebnisses der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB
und § 3a Abs. 3 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen/Anregungen Privater (Anlage 2 der Einladung) werden entsprechend den Ausführungen des Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom 05.11.2012 Anlage 3 Einladung berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt, bzw. zur Kenntnis genommen.
Hinsichtlich der
Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen/Anregungen der Privaten
wird auf die Ausführungen des Vermerkes des Amtes für Stadtentwicklung für
Umwelt und Verkehr vom 05.11.2012.(Anlage 5 der Einladung, Spalte
Abwägungsvorschlag) Bezug genommen. Die dortigen Ausführungen sind Bestandteil des Beschlusses.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben
haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Entscheidung über die Behandlung des Ergebnisses der
Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB
Die vor, während
oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anlage 4 der Einladung )
wird entsprechend den Ausführungen des
Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom 05.11.2012 (Anlage 5 der
Einladung) berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt, bzw.
zur Kenntnis genommen.
Hinsichtlich der
Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen des Vermerkes des Amtes
für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom 05.11.2012 (Anlage 5 der Einladung,
Spalte Abwägungsvorschlag) Bezug genommen. Die dortigen Ausführungen sind
Bestandteil des Beschlusses.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben
haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
c)
Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10
BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt
die Stadtvertretung den Bebauungsplan
Nr. 214 Norderstedt, 1. Änderung "Gewerbegebiet Nettelkrögen-Süd",
Gebiet: östlich Niendorfer Straße, westlich Tarpenbek, südlich Gutenbergring,
nördlich Ausgleichsflächen Ortsumgehung Fuhlsbüttel bestehend aus dem Teil
A - Planzeichnung – (Anlage 7 der Einladung) und dem Teil B - Text – (Anlage 8 der
Einladung) in der zuletzt geänderten Fassung vom 05.11.2012, als Satzung.
Die Begründung in
der Fassung vom 05.11.2012 ( Anlage 9 der Einladung ) wird gebilligt.
Der Beschluss des
Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit
Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen
und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
d)
Monitoring
Einvernehmlich spricht sich der Ausschuss für ein Monitoring im
laufenden Kitabetrieb aus. Die Verwaltung wird beauftragt, dies entsprechend
umzusetzen.
Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung
und von der Beschlussfassung ausgeschlossen
Abstimmung: Die geänderte Vorlage wurde mit 13
Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.