geänderter Beschluss

a)     Entscheidung über die Behandlung des Ergebnisses der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 3a Abs. 3 BauGB

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen/Anregungen Privater (Anlage 2 der Einladung) werden entsprechend den Ausführungen des Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom 05.11.2012 Anlage 3 Einladung berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt, bzw. zur Kenntnis genommen.

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen/Anregungen der Privaten wird auf die Ausführungen des Vermerkes des Amtes für Stadtentwicklung für Umwelt und Verkehr vom 05.11.2012.(Anlage 5 der Einladung, Spalte Abwägungsvorschlag) Bezug genommen. Die dortigen Ausführungen sind Bestandteil  des Beschlusses.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b)    Entscheidung über die Behandlung des Ergebnisses der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anlage 4 der Einladung ) wird entsprechend den Ausführungen  des Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom 05.11.2012 (Anlage 5 der Einladung) berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt, bzw. zur Kenntnis genommen.

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen des Vermerkes des Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom 05.11.2012 (Anlage 5 der Einladung, Spalte Abwägungsvorschlag) Bezug genommen. Die dortigen Ausführungen sind Bestandteil  des Beschlusses.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

c)     Satzungsbeschluss

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 214 Norderstedt, 1. Änderung "Gewerbegebiet Nettelkrögen-Süd", Gebiet: östlich Niendorfer Straße, westlich Tarpenbek, südlich Gutenbergring, nördlich Ausgleichsflächen Ortsumgehung Fuhlsbüttel bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 7 der Einladung) und dem Teil B - Text – (Anlage 8 der Einladung) in der zuletzt geänderten Fassung vom 05.11.2012, als Satzung.

Die Begründung in der Fassung vom 05.11.2012 ( Anlage 9 der Einladung ) wird gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

d)    Monitoring

Einvernehmlich spricht sich der Ausschuss für ein Monitoring im laufenden Kitabetrieb aus. Die Verwaltung wird beauftragt, dies entsprechend umzusetzen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen

 

 


Abstimmung: Die geänderte Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.