Sitzung: 17.01.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 12/0507
Beschluss
a) Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden
und der Träger öffentlicher Belange
Die vor, während
oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit
der laufenden Nummer der Anlage 2 der Einladung) werden
berücksichtigt
……………………..
teilweise berücksichtigt
6.
nicht berücksichtigt
..........................
zur Kenntnis genommen
1; 2; 3; 4; 5 bis 5.6
Hinsichtlich der
Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben
haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10
BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein empfiehlt der
Ausschuss der Stadtvertretung den Bebauungsplan
Nr. 189 Norderstedt, 5. Änderung "Niewisch", Gebiet: Flurstück 48/5,
Flur 4 Gemarkung Garstedt bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung –
(Anlage 4 der Einladung) und dem Teil B - Text – (Anlage 5 der Einladung) in der zuletzt geänderten Fassung vom 01.08.2012,
als Satzung zu beschließen.
Die Begründung in
der Fassung vom 01.08.2012 (Anlage 6 der Einladung) wird gebilligt.
Der Beschluss des
Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit
Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen
und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22
GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung: Die Vorlage wurde
mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.