Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

a)   Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 2 der Einladung) werden

 

 

berücksichtigt

 

……………………..

 

teilweise berücksichtigt

 

6.

 

nicht berücksichtigt

 

..........................

 

zur Kenntnis genommen

 

1; 2; 3; 4; 5 bis 5.6

 

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

b)   Satzungsbeschluss

 

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein empfiehlt der Ausschuss der Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 189 Norderstedt, 5. Änderung "Niewisch", Gebiet: Flurstück 48/5, Flur 4 Gemarkung Garstedt bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 4 der Einladung) und dem Teil B - Text – (Anlage 5 der Einladung) in der zuletzt geänderten Fassung vom 01.08.2012, als Satzung zu beschließen.

Die Begründung in der Fassung vom 01.08.2012 (Anlage 6 der Einladung) wird gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 


Abstimmung: Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.