Sitzung: 17.01.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 12/0192/1
Beschluss
a)
Aufstellungsbeschluss
Auf Antrag von Herrn
Schuster vom 18.05.2012 wird gemäß § 12 BauGB die Aufstellung des Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 301
Norderstedt "Aspelohe", Gebiet: zwischen Aspelohe und Rugenbarg
beschlossen.
Der
Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom Mai 2012 festgesetzt (vgl. verkleinerte
Fassung in Anlage 2 der
Einladung). Diese
Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Für das Plangebiet werden folgende
Planungsziele angestrebt:
- Städtebauliche Neuordnung des
Übergangsbereiches Wohnen in Gewerbe an der Aspelohe
- Umwandlung von gewerblich genutzten
Flächen in Wohnbaugebiet unter Berücksichtigung der neu entstehenden
Gemengelage
- Verlagerung von Emissionsschutz-Grün
unter Berücksichtigung der neu entstehenden Gemengelage
- Neugestaltung eines Teilbereiches der
Straße Aspelohe für öffentlichen Parkraum und Straßenbegleitgrün
- Sicherung der Wegebeziehung Aspelohe
Rugenbarg
Der Flächennutzungsplan ist entsprechend zu ändern.
Der Aufstellungsbeschluss
ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Aufgrund des § 22 GO waren
keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
b)
Durchführung eines konkurrierenden Verfahrens
Im
Vorwege der weiteren bauleitplanerischen Verfahrensschritte wird ein
konkurrierendes Verfahren mit 4 eingeladenen Planungsbüros durchgeführt. Ziel
ist die Erarbeitung eines integrierten städtebaulichen, grünplanerischen und
verkehrlichen Gesamtkonzepts für Wohnungsbau, das den vorgegebenen
Rahmenbedingungen gerecht wird (siehe Anlage 5 der Einladung).
Die
Verwaltung wird beauftragt, das konkurrierende Verfahren durchzuführen.
Abstimmung: Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.