Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

a)    Aufstellungsbeschluss

 

Auf Antrag von Herrn Schuster vom 18.05.2012 wird gemäß § 12 BauGB die Aufstellung des Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 301 Norderstedt "Aspelohe", Gebiet: zwischen Aspelohe und Rugenbarg beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom Mai 2012 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 2 der Einladung). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

  • Städtebauliche Neuordnung des Übergangsbereiches Wohnen in Gewerbe an der Aspelohe
  • Umwandlung von gewerblich genutzten Flächen in Wohnbaugebiet unter Berücksichtigung der neu entstehenden Gemengelage
  • Verlagerung von Emissionsschutz-Grün unter Berücksichtigung der neu entstehenden Gemengelage
  • Neugestaltung eines Teilbereiches der Straße Aspelohe für öffentlichen Parkraum und Straßenbegleitgrün
  • Sicherung der Wegebeziehung Aspelohe Rugenbarg

 

Der Flächennutzungsplan ist entsprechend zu ändern.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


b)    Durchführung eines konkurrierenden Verfahrens

 

Im Vorwege der weiteren bauleitplanerischen Verfahrensschritte wird ein konkurrierendes Verfahren mit 4 eingeladenen Planungsbüros durchgeführt. Ziel ist die Erarbeitung eines integrierten städtebaulichen, grünplanerischen und verkehrlichen Gesamtkonzepts für Wohnungsbau, das den vorgegebenen Rahmenbedingungen gerecht wird (siehe Anlage 5 der Einladung).

Die Verwaltung wird beauftragt, das konkurrierende Verfahren durchzuführen.

 


Abstimmung: Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.