Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

a)    Aufstellungsbeschluss

 

Auf Antrag der Matrix Projekt 7 GmbH + Co. KG, Hamburg, vom 11.12.12 wird gemäß § 12 BauGB die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 303 Norderstedt "Erweiterung Herold-Center nach Süden", Gebiet: zwischen Berliner Allee und Willy-Brandt-Park, nördlich Ochsenzoller Straße beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 20.12.2012 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 1 der Einladung). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

  • Erweiterung des Einkaufszentrums durch ein Geschäftsgebäude mit einem Warenhaus und Angeboten für Geschäfte und kommunale Einrichtungen
  • Attraktivierung und Verlängerung der Einkaufspassage in Nord-Süd-Richtung
  • Erweiterung des Parkraumangebotes für den Kundenverkehr
  • Neuorganisation der Anlieferungssituation in Verbindung mit dem Geschäftskomplex
  • Sicherung von Straßenverkehrsflächen für einen Abschnitt Berliner Allee

 

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 180 Norderstedt wird für den Plangeltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 303 Norderstedt aufgehoben.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

b)    Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Behördenbeteiligung

 

Gemäß §§ 3 und 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 303 Norderstedt "Erweiterung Herold-Center nach Süden", Gebiet: zwischen Berliner Allee und Willy-Brandt-Park, nördlich Ochsenzoller Straße (Anlage 5 und 6) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) erfolgen.

 

Das Bebauungskonzept (Anlage 5 und 6) wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 3, 5, 6, 7, 8, 11 und 13. der Anlage 7 dieser Vorlage durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: …

 

 


Abstimmung: Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.