Sitzung: 19.02.2013 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 12/0507
Beschluss
a) Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden
und der Träger öffentlicher Belange
Die vor, während
oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit
der laufenden Nummer der Anlage 2) werden
berücksichtigt
……………………..
teilweise berücksichtigt
6.
nicht berücksichtigt
..........................
zur Kenntnis genommen
1; 2; 3; 4; 5 bis 5.6
Hinsichtlich der
Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben
haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10
BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt
die Stadtvertretung den Bebauungsplan
Nr. 189 Norderstedt, 5. Änderung "Niewisch", Gebiet: Flurstück 48/5,
Flur 4 Gemarkung Garstedt bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung –
(Anlage 4) und dem Teil B - Text – (Anlage 5) in der zuletzt geänderten Fassung
vom 01.08.2012, als Satzung.
Die Begründung in
der Fassung vom 01.08.2012 (Anlage 6) wird gebilligt.
Der Beschluss des
Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit
Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen
und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22
GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und
von der Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch
bei der Abstimmung anwesend: ...