Sitzung: 19.03.2013 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0
Vorlage: B 13/0552
Beschluss:
Für die
Betreuungsangebote an den Offenen Ganzgrundschulen werden mit Wirkung
vom 01.08.2013 für das Schuljahr
2013/2014 folgende privatrechtlichen Entgeltsätze und Verpflegungsgelder pro
Monat erhoben:
Betreuungsmodule |
Entgelt |
Entgelt |
Entgelt |
6:30 Uhr - Unterrichtsbeginn |
40
€ |
33
€ |
25
€ |
7:30 Uhr - Unterrichtsbeginn |
20
€ |
17
€ |
13
€ |
Unterrichtsende – 14:00 Uhr |
35
€ |
30
€ |
23
€ |
Unterrichtsende – 15:00 Uhr |
60
€ |
52
€ |
40
€ |
Unterrichtsende – 16:00 Uhr |
90
€ |
78
€ |
60
€ |
16:00 – 17:30 Uhr |
30
€ |
25
€ |
19
€ |
Verpflegungsgeld für Mittagessen |
35
€ |
29
€ |
22
€ |
Das Entgelt wird pro Schuljahr abzüglich der
Schulferien also für neun Monate erhoben.
In den Schulferien wird insgesamt 8 Wochen pro Schuljahr ein Ferienmodul
angeboten, das wochenweise gebucht werden kann. Es wird dafür folgendes
privatrechtliches Entgelt und Verpflegungsgeld pro Woche erhoben:
Ferienmodul |
|
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
50
€ |
Verpflegungsgeld für Mittagessen |
8
€ |
Für die Entgeltsätze der Betreuungsangebote in den
Offenen Ganztagsgrundschulen finden die Richtlinien zur Bildung einer Sozialstaffel
nach § 10 der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Norderstedt für
die Ermäßigung der Regelgebühren Anwendung.
Die Betreuungsentgelte werden analog der Betreuungsgebühren in den
Kindertagesstätten auf volle Euro abgerundet.
Das Verpflegungsgeld für die Betreuung wird analog des
Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 auf 35,00 € gesenkt.
Ebenso findet die dort beschlossene Sozialstaffelregelung inkl.
Geschwisterermäßigung Anwendung.
Für die Teilnahme an Kursen, die im Rahmen der OGGS
angeboten werden, wird ein Entgelt von 5 € pro Kurs im Monat für Schülerinnen
und Schüler, die nicht für Module angemeldet sind, erhoben.
Abstimmung:
Bei 41 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.