Sitzung: 21.03.2013 Sozialausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 6, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: A 13/0628
Beschluss:
- Der Sozialausschuss beschließt die
Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind Personen ab dem 21. Lebensjahr, die einen
Sozialpass besitzen oder folgende Voraussetzungen erfüllen:
a. Laufender Bezug
unterhaltssichernder Leistungen nach dem SGB II oder
b. Laufender Bezug
unterhaltssichernder Leistungen nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt,
Grundsicherung) oder
c. Einkommen in vergleichbarer
Höhe aus Erwerbstätigkeit.
- Die Stadt Norderstedt gewährt jährlich
einen pauschalen Zuschuss von 10.000 €. Der Zuschuss beinhaltet
Verwaltungskostenanteile für die Durchführung der Aufgabe, wenn das
Sozialamt der Stadt Norderstedt diese Aufgabe nicht übernimmt.
- Die Zuschussgewährung ist vorerst auf
ein Jahr zu begrenzen.
Abstimmung: 7 Ja-Stimmen
6
Nein-Stimmen