Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 6, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

  1. Der Sozialausschuss beschließt die Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Personen mit geringem Einkommen. Anspruchsberechtigt sind Personen ab dem 21. Lebensjahr, die einen Sozialpass besitzen oder folgende Voraussetzungen erfüllen:

 

a.    Laufender Bezug unterhaltssichernder Leistungen nach dem SGB II oder

b.    Laufender Bezug unterhaltssichernder Leistungen nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung) oder

c.    Einkommen in vergleichbarer Höhe aus Erwerbstätigkeit.

 

  1. Die Stadt Norderstedt gewährt jährlich einen pauschalen Zuschuss von 10.000 €. Der Zuschuss beinhaltet Verwaltungskostenanteile für die Durchführung der Aufgabe, wenn das Sozialamt der Stadt Norderstedt diese Aufgabe nicht übernimmt.

 

  1. Die Zuschussgewährung ist vorerst auf ein Jahr zu begrenzen.

 

 

 

 


Abstimmung: 7 Ja-Stimmen

                         6 Nein-Stimmen