Sitzung: 18.04.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 13/0654
Beschluss
a) Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird
die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 300 Norderstedt "Westlich Lawaetzstraße", Gebiet: südlich
Quickborner Straße, östlich Dreibekenweg, westlich Lawaetzstraße beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom
19.03.2013 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 2 der Einladung).
Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele
angestrebt:
· Entwicklung eines
Wohnquartieres mit verschiedenen Bauformen
· Sicherung der vorhandenen
Bebauung entlang der Quickborner Straße
· Sicherung des
erhaltenswerten Knick- und Baumbestandes
· Entwicklung eines Grünzuges
zwischen Lawaetzstraße und Dreibekenweg
· Entwicklung einer Grün- und
Wegeverbindung von der Quickborner Straße zum geplanten Grünzug
· Verfüllung der ehemaligen
Abgrabungsfläche auf angrenzendes Geländeniveau
Der Aufstellungsbeschluss
ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
b)
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan
Nr. 300 Norderstedt "Westlich Lawaetzstraße", Gebiet: südlich
Quickborner Straße, östlich Dreibekenweg, westlich Lawaetzstraße die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Die Behörden, sonstigen
Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, deren Aufgabenbereich von der
Planung berührt werden kann, sind gemäß § 4 (1) BauGB zu unterrichten und zur
Äußerung auch in Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad
der Umweltprüfung nach §2 (4) BauGB aufzufordern.
Das
städtebauliche Konzept vom 19.03.2013 (Anlage 4 der Einladung) sowie der
Vorentwurf des Bebauungsplanes vom
19.03.2013 (Anlage 5 der Einladung) werden als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
gebilligt.
Die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern
1, 2, 3.1, 4, 6, 7, 8, 9 und 11 der Anlage 7 dieser Vorlage durchzuführen.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung: Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.