Sitzung: 18.04.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 13/0637
Beschluss
Zur Sicherung der Planung des
in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 270 A Norderstedt „Harckesstieg
West“ beschließt die Stadt Norderstedt aufgrund der § 14 und 16 des BauGB i. V.
m. § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) die Satzung über die
befristete Veränderungssperre für das Gebiet „Schulweg 74“.
Der von der Veränderungssperre erfasst Teilbereich
besteht aus dem Flurstück
680, Flur 3, Gemarkung Harksheide. Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung
vom 20.03.2013 bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung- und dem Teil B –Text-
dargestellt (vgl. verkleinerte Fassung in der Anlage 3 der Einladung). Diese
Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Die ortsübliche
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses war am 09.05.2012 abgeschlossen.
Die Satzung ist ortsüblich
bekannt zu machen (§ 16 Abs.2 BauGB).
Aufgrund des § 22 GO waren
keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung: Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.