Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

a)    Das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird zur Kenntnis genommen. Das Ergebnis ist in dem tabellarischen Vermerk der Verwaltung vom 15.04.2013 (Anlage 4 der Einladung, Tabelle der eingegangenen Stellungnahmen der TÖB einschl. Abwägungsvorschlag) zu entnehmen.

Die Kopien der mit den eingegangenen Stellungnahmen sowie die Niederschrift der öffentlichen Veranstaltung vom.02.11.2011 sind als Anlagen 3 und 2 der Vorlage beigefügt.

b)    Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 292 Norderstedt "Wohnen und Einkaufen am Tarpenufer", Gebiet: Am Tarpenufer 3 – 5, Teil A – Planzeichnung (Anlage 5 der Einladung ) und Teil B – Text (Anlage 6 der Einladung ) in der Fassung vom 15.04.2013 wird beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 15.04.2013 (Anlage 7 der Einladung ) wird gebilligt. Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 292 Norderstedt "Wohnen und Einkaufen am Tarpenufer" -, sowie die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:

·      bereits eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen

·      Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                                  Stand: November 1993

·      Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 Stadt Norderstedt Stand: 2/2007

·      Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005 Schallimmissionsplan „Straße“ 2005             der Lärmminderungsplanung                                                              Stand: 2005

·      Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht        Stand: 12/2007

·      Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten                               Stand: 2000

·      Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne                         Stand:  1992 - 2007

·      Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier verkehrsexponierten Standorten
                                                                                                                              Stand: 2005

·      Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt                                                                                                                                         Stand: 2007

·      Lärmtechnische Untersuchung                                                      Stand:19.09.2012

·      Grundwasseruntersuchung                                                            Stand 08.12.2011

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 


Abstimmung: Die Vorlage wurde mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.

 

Herr Engel verlässt die Sitzung um 17:31 Uhr.