Sitzung: 16.05.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 13/0682
Beschluss
a)
Das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird zur Kenntnis
genommen. Das Ergebnis ist in dem tabellarischen Vermerk der Verwaltung vom
15.04.2013 (Anlage 4 der Einladung, Tabelle der eingegangenen Stellungnahmen
der TÖB einschl. Abwägungsvorschlag) zu entnehmen.
Die Kopien der mit den eingegangenen Stellungnahmen sowie die Niederschrift der
öffentlichen Veranstaltung vom.02.11.2011 sind als Anlagen 3 und 2 der Vorlage
beigefügt.
b)
Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 292 Norderstedt "Wohnen und Einkaufen am Tarpenufer", Gebiet: Am
Tarpenufer 3 – 5, Teil A – Planzeichnung (Anlage 5 der Einladung ) und
Teil B – Text (Anlage 6 der Einladung ) in der Fassung vom 15.04.2013 wird beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 15.04.2013 (Anlage 7 der Einladung ) wird
gebilligt. Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 292 Norderstedt "Wohnen und Einkaufen am
Tarpenufer" -, sowie die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener
Informationen:
·
bereits eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen
· Klimaanalyse der Stadt
Norderstedt Stand:
November 1993
· Umweltbericht zum
Flächennutzungsplan 2020 Stadt Norderstedt Stand: 2/2007
· Lärmminderungsplanung
(LMP)/Ist-Analyse 2005 Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der Lärmminderungsplanung Stand:
2005
· Landschaftsplan 2020 der
Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht
Stand: 12/2007
· Quantitative Erfassung
ausgewählter Brutvogelarten Stand:
2000
· Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne Stand: 1992 - 2007
· Orientierende
Luftschadstoffmessungen an vier verkehrsexponierten Standorten
Stand:
2005
· Abschätzung der aktuellen
und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt Stand:
2007
·
Lärmtechnische Untersuchung Stand:19.09.2012
·
Grundwasseruntersuchung Stand
08.12.2011
sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen
Auslegung zu unterrichten.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte
Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge
der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der
Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung: Die Vorlage wurde mit 12 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.
Herr Engel verlässt die
Sitzung um 17:31 Uhr.