Sitzung: 16.05.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 13/0689
Beschluss
a)
Entscheidung über die Behandlung der
Stellungnahmen
Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anlage 2 der
Einladung ) werden entsprechend den Ausführungen des Amtes für
Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom 16.05.2013 (Anlage 3 der Einladung )
berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen.
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen des
Vermerkes des Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom 30.04.2013
(Anlage 3 der Einladung, Spalte Abwägungsvorschlag) Bezug genommen. Die
dortigen Ausführungen sind Bestandteil des Beschlusses.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Satzungsbeschluss
Auf Grund
des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein wird
der Bebauungsplan Nr. 150 Norderstedt,
6. Änderung "Gewerbegebiet westlich der Lawaetzstraße", Gebiet:
westlich Lawaetzstraße, nördlich planfestgestellter Oadby-and-Wigston-Straße,
südlich der Sportanlagen an der Lawaetzstraße, östlich des Forstes Rantzau
bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 4 der Einladung) und dem
Teil B - Text – (Anlage 5 der Einladung) in der zuletzt geänderten Fassung vom
30.04.2013, als Satzung beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 30.04.2013 (Anlage 6 der Einladung) wird
gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von
der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung: Die Vorlage wurde mit 12 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.