Beschluss

a)    Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anlage 2 der Einladung ) werden entsprechend den Ausführungen des Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom 16.05.2013 (Anlage 3 der Einladung ) berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen.

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen des Vermerkes des Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom 30.04.2013 (Anlage 3 der Einladung, Spalte Abwägungsvorschlag) Bezug genommen. Die dortigen Ausführungen sind Bestandteil des Beschlusses.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

b)    Satzungsbeschluss

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan Nr. 150 Norderstedt, 6. Änderung "Gewerbegebiet westlich der Lawaetzstraße", Gebiet: westlich Lawaetzstraße, nördlich planfestgestellter Oadby-and-Wigston-Straße, südlich der Sportanlagen an der Lawaetzstraße, östlich des Forstes Rantzau bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 4 der Einladung) und dem Teil B - Text – (Anlage 5 der Einladung) in der zuletzt geänderten Fassung vom 30.04.2013, als Satzung beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 30.04.2013 (Anlage 6 der Einladung) wird gebilligt.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

 


Abstimmung: Die Vorlage wurde mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.