Sitzung: 23.05.2013 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 13/0686
Beschluss
Die
Richtlinien zur Bildung einer Sozialstaffel nach § 10 der Satzung für die
Kindertageseinrichtungen der Stadt Norderstedt für die Teilnehmerbeiträge oder
Gebühren und des Verpflegungsgeldes in Kindertageseinrichtungen (inkl.
Modulbetreuungen und sonstigen anerkannten Elternbetreuungen) finden ab dem
01.08.2013 auch Anwendung für die
Betreuungsplätze in kindergartenähnlichen Einrichtungen, sofern eine 5-tägige
Betreuung mit 4 Stunden/täglich gewährleistet ist.
Die
Aufwendungen in Höhe von 40.000 € jährlich sind durch das Budget des Amtes 42
gedeckt.
Abstimmung: einstimmig bei 15 Ja-Stimmen