Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

Die Richtlinien zur Bildung einer Sozialstaffel nach § 10 der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Norderstedt für die Teilnehmerbeiträge oder Gebühren und des Verpflegungsgeldes in Kindertageseinrichtungen (inkl. Modulbetreuungen und sonstigen anerkannten Elternbetreuungen) finden ab dem 01.08.2013 auch Anwendung für  die Betreuungsplätze in kindergartenähnlichen Einrichtungen, sofern eine 5-tägige Betreuung mit 4 Stunden/täglich gewährleistet ist.

Die Aufwendungen in Höhe von 40.000 € jährlich sind durch das Budget des Amtes 42 gedeckt.

 


Abstimmung: einstimmig bei 15 Ja-Stimmen