Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 19

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die 14. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Norderstedt:

 

 

14. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Norderstedt

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein wird nach Beschluss durch die Stadtvertretung vom 18.06.2013 und mit Genehmigung des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein folgende 14. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Norderstedt erlassen:

 

§ 1

 

§ 7 der Hauptsatzung wird geändert:

 

1. Absatz 1 erhält folgende Fassung:

 

(1)   Die folgenden ständigen Ausschüsse nach §§ 45 und 45a der Gemeindeordnung werden gebildet:

Bezeichnung

Gesamtzahl der Mitglieder

davon bis zu wählbare Bürgerinnen/Bürger nach § 46 Abs. 3 GO

Aufgabengebiet

1. Hauptausschuss

15 *)

keine

gemäß § 45b GO

und

Amt für Finanzen,
insbesondere

- Beteiligung und Controlling, Finanzwesen und Grundstücksangelegenheiten
- Amt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
- Wirtschaftsförderung

 

*) darunter die Bürgermeisterin/der Bürgermeister ohne Stimmrecht

2. Stadtwerkeausschuss

14

6

Stadtwerke Norderstedt

 

3. Kulturausschuss

14

6

Kulturamt
  insbesondere
- Kultur
- Europäische Kontaktpflege
- Musikschule
- Museum
- Stadtarchiv

3a. Bildungswerkeausschuss

14

6

Bildungswerke Norderstedt

4. Sozialausschuss

14

6

Amt für Soziales, Sozial- und Gesundheitswesen
Gewährung von Zuschüssen an soziale Beratungsstellen 

 

5. Ausschuss für Schule und Sport

14

6

Amt für Schule, Sport, Kindertagesstätten und Soziales
Allgemeine Förderung von Schulen und Sport

6. Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr

14

6

Amt für Stadtent­wicklung, Umwelt und Verkehr

 insbesondere:
- Verkehrsplanung
- Stadtentwicklung und Planung

 

 

 

6a. Umweltausschuss

 

14

6

Entwicklung und Fortsetzung von allgemeinen Grundsätzen und Richtlinien für Umweltentwicklungsziele, Umweltqualitätsziele und Klimaschutz, Ver- und Entsorgung, soweit nicht Aufgabe der Stadtwerke; Agenda- 21-Büro

7. Kleingartenausschuss

7

3, wovon je ein Mitglied auf Vorschlag des Orts­bauernverbandes, der Kleingartenvereine und der Arbeitsgemeinschaft Norderstedt im Deutschen Siedlerbund gewählt wird.

Kleingartenwesen

8. Eingabenausschuss

14

6

Eingaben/Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner

 

2. Absatz 4 Satz 1 erhält folgende Fassung:

 

„Für die in Abs. 1 Ziff. 1- 6 a und 8 genannten Ausschüsse werden jeweils 14 stellvertretende Mitglieder gewählt.“

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 18.06.2013 in Kraft.

 

Die Genehmigung dieser Satzung wurde mit Erlass des Innenministeriums vom (…) erteilt.

 

 

Norderstedt ,den (…)

 

Stadt Norderstedt

 

 

Hans-Joachim Grote

Oberbürgermeister

 


Abstimmung über die 14. Änderung der Hauptsatzung einschließlich der Änderung des § 2 der Anlage 1:

 

Bei 27 Ja- und 19 Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen.

 

Herr Leiteritz wird diesbezüglich Verfahrenswiderspruch bei der Kommunalaufsichtsbehörde einlegen.