Sitzung: 18.06.2013 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 19
Vorlage: A 13/0730
Beschluss:
Die Stadtvertretung
beschließt die 14. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Norderstedt:
14.
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Norderstedt
Aufgrund
des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein wird nach Beschluss durch
die Stadtvertretung vom 18.06.2013 und mit Genehmigung des Innenministeriums
des Landes Schleswig-Holstein folgende 14. Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung der Stadt Norderstedt erlassen:
§ 1
§ 7
der Hauptsatzung wird geändert:
1. Absatz 1 erhält folgende
Fassung:
(1) Die folgenden ständigen Ausschüsse nach §§ 45 und 45a der
Gemeindeordnung werden gebildet:
Bezeichnung |
Gesamtzahl der Mitglieder |
davon bis zu wählbare
Bürgerinnen/Bürger nach § 46 Abs. 3 GO |
Aufgabengebiet |
1. Hauptausschuss |
15 *) |
keine |
gemäß § 45b GO und Amt für Finanzen, -
Beteiligung und Controlling, Finanzwesen und Grundstücksangelegenheiten |
|
*) darunter
die Bürgermeisterin/der Bürgermeister ohne Stimmrecht |
||
2. Stadtwerkeausschuss |
14 |
6 |
Stadtwerke Norderstedt |
3. Kulturausschuss |
14 |
6 |
Kulturamt |
3a. Bildungswerkeausschuss |
14 |
6 |
Bildungswerke Norderstedt |
4. Sozialausschuss |
14 |
6 |
Amt für Soziales, Sozial- und Gesundheitswesen |
5. Ausschuss für Schule und Sport |
14 |
6 |
Amt für Schule, Sport,
Kindertagesstätten und Soziales |
6. Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr |
14 |
6 |
Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr insbesondere: |
6a. Umweltausschuss |
14 |
6 |
Entwicklung und Fortsetzung von allgemeinen
Grundsätzen und Richtlinien für Umweltentwicklungsziele, Umweltqualitätsziele
und Klimaschutz, Ver- und Entsorgung, soweit nicht Aufgabe der Stadtwerke;
Agenda- 21-Büro |
7. Kleingartenausschuss |
7 |
3, wovon je ein Mitglied auf Vorschlag des Ortsbauernverbandes,
der Kleingartenvereine und der Arbeitsgemeinschaft Norderstedt im Deutschen
Siedlerbund gewählt wird. |
Kleingartenwesen |
8. Eingabenausschuss |
14 |
6 |
Eingaben/Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner |
2. Absatz 4
Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Für die in Abs. 1 Ziff. 1-
6 a und 8 genannten Ausschüsse werden jeweils 14 stellvertretende Mitglieder gewählt.“
§ 2
Diese
Satzung tritt am 18.06.2013 in Kraft.
Die
Genehmigung dieser Satzung wurde mit Erlass des Innenministeriums vom (…)
erteilt.
Norderstedt
,den (…)
Stadt
Norderstedt
Hans-Joachim
Grote
Oberbürgermeister
Abstimmung über die
14. Änderung der Hauptsatzung einschließlich der Änderung des § 2 der Anlage 1:
Bei
27 Ja- und 19 Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen.
Herr Leiteritz wird diesbezüglich Verfahrenswiderspruch bei der
Kommunalaufsichtsbehörde einlegen.