Sitzung: 05.08.2013 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: B 13/0731
Beschluss
Die Stadt Norderstedt
beantragt beim Innenministerium die Verlängerung der befristeten Genehmigung
des § 10 Abs. 2 Buchst. d) der Hauptsatzung ab 01.10.2013 bis zum 30.09.2018 nach
§ 135a GO (Experimentierklausel).
Gleichzeitig sind die im Sachverhalt dargestellten Erfahrungen mit dieser
Regelung dem Innenministerium zu berichten.
Abstimmung:
Bei
14 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.