Sitzung: 06.08.2013 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 13/0748
Beschluss
Folgender Sachverhalt wird
beschlossen:
1.
Die Gemeindewahl
vom 26.05.2013 wird gemäß § 39 Ziffer 4 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz
Schleswig-Holstein (GKWG) für gültig erklärt. Es liegt keiner der in § 39
Ziffer 1 bis 3 GKWG genannten Fälle vor.
2.
Der Einspruch der
WSDV (Anlage 1 zur Vorlage) gegen die Gemeindewahl vom 26.05.2013 wird sowohl
als unzulässig als auch als unbegründet zurückgewiesen.
3.
Der Einspruch von
Herrn Wilfried-Hassan S. (Anlage 2 zur Vorlage) gegen die Gemeindewahl vom
26.05.2013 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Abstimmung:
Bei 38 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.