Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

Folgender Sachverhalt wird beschlossen:

 

1.    Die Gemeindewahl vom 26.05.2013 wird gemäß § 39 Ziffer 4 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz Schleswig-Holstein (GKWG) für gültig erklärt. Es liegt keiner der in § 39 Ziffer 1 bis 3 GKWG genannten Fälle vor.

2.    Der Einspruch der WSDV (Anlage 1 zur Vorlage) gegen die Gemeindewahl vom 26.05.2013 wird sowohl als unzulässig als auch als unbegründet zurückgewiesen.

3.    Der Einspruch von Herrn Wilfried-Hassan S. (Anlage 2 zur Vorlage) gegen die Gemeindewahl vom 26.05.2013 wird als unbegründet zurückgewiesen.


Abstimmung:

Bei 38 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.