Beschluss:

Die Wohnbaufläche W 1 a ist aus der Planung so herauszunehmen, dass die westliche Grenze der Fläche W 1 eine gerade Linie darstellt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine erneute Beteiligung durchzuführen

.

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.