Sitzung: 15.08.2013 Sozialausschuss
Die bürgerlichen Mitglieder sowie die anwesenden Stellvertreter/innen werden gemäß § 46 GO Abs. 6 vom Vorsitzenden durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet und in ihr Amt eingeführt.