Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschluss:

Seitens der Stadt Norderstedt bestehen keine Bedenken gegen das Vorhaben.

Es werden folgende Hinweise gegeben:

Es ist sicherzustellen, dass sich durch den Betrieb der Deponie und das eingelagerte Material keine negativen Auswirkungen auf die Grundwasserqualität ergeben. Hierzu sind auch bei dem geplanten Bodenzwischenlager durch geeignete Maßnahmen Schadstoffeinträge in das Grund­wasser zu vermeiden.

Auf Flächen, die nicht abgedichtet sind, sollte keine Befeuchtung mit belastetem Wasser aus dem Deponiebereich erfolgen.

Das Wegenetz für die Nachnutzung ist mit der Stadt Norderstedt bzgl. der grenzüberschreiten­den Anschlüsse abzustimmen.

Eine Beeinträchtigung durch Immissionen insbesondere der Wohnsiedlung am Hopfenweg sowie des Grundwasserkörpers im Wasserschutzgebiet ist auszuschließen

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.