Sitzung: 19.09.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: B 13/0897
Beschluss:
Der
Entwurf des Lärmaktionsplanes 2013-2018 und die dazugehörenden Strategischen
Lärmkarten 2012 sowie die Grundlagendaten für den Straßenverkehr zur
Lärmkartierung 2012 werden für die Dauer eines Monats öffentlich zur Einsicht
ausgelegt. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt wird, kann bis zu
zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift
bei der Stadt Einwendungen gegen den Plan erheben. Parallel dazu werden die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch
den Lärmaktionsplan nach § 47 d des BImSchG berührt werden können, um Stellungnahme
zum Entwurf des Lärmaktionsplanes 2013-2018 aufgefordert.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.