Beschluss:

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 146 West Norderstedt, 5. Änderung "Westlich Einkaufszentrum Immenhof", Gebiet: östlich Billeweg / westlich EKZ Immenhof / nördlich Glashütter Damm Teil A – Planzeichnung (Anlage 3) und Teil B – Text (Anlage 4) in der Fassung vom 22.10.2013 wird beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 22.10.2012 (Anlage 5) wird gebilligt.

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 146 West Norderstedt, 5. Änderung "Westlich Einkaufszentrum Immenhof" -, sowie die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:

·      bereits eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen mit folgenden Themenkreisen:

o  Natur- und Landschaftsschutz

o  Pflanzen-, Baum- und Knickschutz

o  Artenschutz

·      Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                                                                 Stand: 11/1993

·      Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt           Stand: 12/2007

·      Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005

Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der Lärmminderungsplanung                     Stand: 2005

·      Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht                   Stand: 12/2007

·      Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten                                           Stand: 2000

·      Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne                                      Stand:1992 - 2007

·      Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier

verkehrsexponierten Standorten                                                                           Stand: 2005

·      Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt          Stand: 2007

·      Grünordnerischer Fachbeitrag                                                                    Stand: 18.10.2013

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.