Beschluss

 

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 296 Norderstedt "Südlich Flensburger Hagen", Gebiet: südlich Flensburger Hagen, nördlich Industriebahn, westlich Ulzburger Straße unter Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 272 Norderstedt „Nördlich Quickborner Straße“ beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 01.11.2013 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 2 der Einladung). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

  • Entwicklung eines Wohngebietes mit Einzel- und Doppelhäusern
  • Sicherung des erhaltenswerten Knick- und Baumbestandes
  • Schaffung einer Nord-Süd-Wegeverbindung über das Industriegleis durch das künftige Wohngebiet Richtung Kampmoor
  • Festsetzung von Ausgleichsflächen
  • Festsetzungen zur Förderung von Solarenergie
  • Errichtung eines Blockheizkraftwerkes
  • Förderung eines eCar-Sharing-Projektes

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 


Abstimmung: Die Vorlage wurde mit 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.