Sitzung: 16.01.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: B 13/1016
Beschluss:
Der
Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 288 Norderstedt "Kleingartenanlage Pilzhagen-West", Gebiet:
Nördlich Pilzhagen, zwischen Kirschenkamp und vorhandener Kleingartenanlage
Pilzhagen Teil A – Planzeichnung (Anlage 2) und Teil B – Text (Anlage 3)
in der Fassung vom 12.12.2013 wird beschlossen.
Die
Begründung in der Fassung vom 12.12.2013 (Anlage 4) wird gebilligt.
Der
Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 288 Norderstedt "Kleingartenanlage Pilzhagen-West" -,
sowie die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:
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bereits eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen mit folgenden
Themenkreisen:
- Natur- und
Landschaftsschutz
- Pflanzen-, Baum- und
Knickschutz
- Luft- und Klimaschutz
- Artenschutz
- Lärm
- Verkehr
- Emissionen und
Immissionen
- Umweltmedizin und
Seuchenhygiene
- Grundwasser, Abwasser
und Gewässer
- Altlasten und
Bodenschutz
- Kultur- und Sachgüter
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Klimaanalyse der Stadt Norderstedt Stand: November 1993
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Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt Stand: 12/2007
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Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005
Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der
Lärmminderungsplanung Stand:
2005
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Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt inkl. Umweltbericht
Stand: 12/2007
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Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten Stand:
2000
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Stichtagsmessungen/ Grundwassergleichenpläne Stand: 1992 - 2007
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Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier
verkehrsexponierten Standorten Stand:
2005
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Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt Stand: 2007
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Landschaftsplanerische Bestandserfassung und -bewertung im
Aufstellungsbereich des B-Planes Nr. 288
„Kleingartenanlage Pilzhagen-West“ der Stadt
Norderstedt, Kreis Segeberg Stand: 08/2011
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Untersuchung zum Vorkommen der Feldlerche für den
B-Plan Nr. 288 der Stadt Norderstedt Stand: 05/2013
·
Lärmtechnische Voruntersuchung Verlängerung der
Oadby-and-Wigston-Straße nach Norden, Variante 2
Stand: 12.12.2013
sind
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung
zu unterrichten.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte
Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge
der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22
GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.