Sitzung: 05.02.2014 Ausschuss für Schule und Sport
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 14/0033
Beschlussvorschlag
Für die
Betreuungsangebote an den Offenen Ganzgrundschulen werden mit Wirkung
vom 01.08.2014 folgende
privatrechtlichen Entgeltsätze und Verpflegungsgelder pro Monat erhoben:
Betreuungsmodule |
Entgelt |
Entgelt |
Entgelt |
6:30 Uhr - Unterrichtsbeginn |
40
€ |
33
€ |
25
€ |
7:30 Uhr - Unterrichtsbeginn |
20
€ |
17
€ |
13
€ |
Unterrichtsende – 14:00 Uhr |
40
€ |
34
€ |
27
€ |
Unterrichtsende – 15:00 Uhr |
75
€ |
63
€ |
50
€ |
Unterrichtsende – 16:00 Uhr |
95
€ |
79
€ |
62
€ |
16:00 – 17:30 Uhr |
30
€ |
25
€ |
19
€ |
Verpflegungsgeld für Mittagessen |
35
€ |
29
€ |
22
€ |
Das Entgelt wird pro Schuljahr abzüglich der
Schulferien für rund zehn Monate erhoben.
In den Schulferien wird insgesamt 8 Wochen pro Schuljahr ein Ferienmodul
angeboten, das wochenweise gebucht werden kann. Es wird dafür folgendes
privatrechtliches Entgelt und Verpflegungsgeld pro Woche erhoben:
Ferienmodul |
|
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
55
€ |
Verpflegungsgeld für Mittagessen |
8
€ |
Für die Entgeltsätze der Betreuungsangebote in den
Offenen Ganztagsgrundschulen finden die Richtlinien zur Bildung einer Sozialstaffel
nach § 10 der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Norderstedt
für die Ermäßigung der Regelgebühren
Anwendung. Träger des Betreuungsbereichs der OGGS ist die BEB gGmbH. Die Betreuungsentgelte werden analog der
Betreuungsgebühren in den Kindertagesstätten auf volle Euro abgerundet.
Das Verpflegungsgeld für die Betreuung wird analog des
Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 auf 35,00 € festgelegt.
Ebenso findet die dort beschlossene Sozialstaffelregelung inkl.
Geschwisterermäßigung Anwendung.
Für die Teilnahme an Kursen, die im Rahmen der OGGS
angeboten werden, wird ein Entgelt von 7 € pro Kurs im Monat für Schülerinnen
und Schüler, die nicht für Module angemeldet sind, erhoben.
Abstimmung:
einstimmig beschlossen