Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:38 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Beschluss:

 

Der Ausschuß für Planung, Bau und Verkehr empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

 

a)

Entscheidung über die Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 26.07.1999 bis einschließlich 26.08.1999 sowie der eingeschränkten Beteiligung vom 22.09.1999 (Frist: 30.10.1999).

 

 

 

Die vor, während und nach der öffentlichen Auslegung und im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung eingegangenen Anregungen folgender Träger öffentlicher Belange und privater Personen werden:

 

 

 

teilweise berücksichtigt:

 

 

 

Punkt 1:

 

Firma Wohnungsbaugesellschaft Plambeck                                                vom 25.08.1999

 

 

 

nicht berücksichtigt:

 

 

 

Punkt 2:

 

die Bewohner der Reihenhauszeile Störkamp                                             vom 23./24.08.1999

 

König, Jaap, Weber, Meyer, Link, Vogler,                                               

 

Krawetzke, Marx, Hochhaus, Bruhn

 

 

 

Punkt 3:

Heinz-Günter und Barbara Meyer                                                         vom 26.10.1999

 

 

 

Punkt 4:

 

Perdita und Holger Jaap                                                                         vom 18.10.1999

 

 

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Ausführungen zum Sachverhalt der Vorlage Nr. B 99/0468 Bezug genommen.

 

 

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und die Personen, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

b)

Satzungsbeschluss

 

 

 

Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung der Stadt Norderstedt den Bebauungsplan Nr. 146 ‑ Norderstedt ‑ 4. Änderung, Gebiet: Einkaufszentrum Immenhof - Ecke Poppenbütteler Straße/nördlich Glashütter Damm und Störkamp, bestehend aus dem Teil A ‑ Planzeich-nung ‑ und dem Teil B ‑ Text ‑ in der Fassung vom Oktober 1999, als Satzung.

 

Die Begründung - Stand: 24.09.1999 - wird in der Fassung der Anlage 2 dieser Vorlage gebilligt.

 

 

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Fassung des Satzungsbeschlusses ortsüblich gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekanntzumachen und anschließend den Bebauungsplan mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten und über den Inhalt auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann.

 

 

 

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Stadtvertreter/innen von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:            Herr Leiteritz

 

Abstimmung: Die Vorlage wurde mit 38 Stimmen einstimmig beschlossen.

 

Protokollauszug: Amt 69