Sitzung: 25.01.2000 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:38 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Beschluss:
Der Ausschuß für Planung, Bau
und Verkehr empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:
a) |
Entscheidung über die
Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung in der Zeit
vom 26.07.1999 bis einschließlich 26.08.1999 sowie der eingeschränkten
Beteiligung vom 22.09.1999 (Frist: 30.10.1999). |
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Die vor, während und nach
der öffentlichen Auslegung und im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung
eingegangenen Anregungen folgender Träger öffentlicher Belange und privater
Personen werden: |
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teilweise
berücksichtigt: |
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Punkt 1: |
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Firma
Wohnungsbaugesellschaft Plambeck vom
25.08.1999 |
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nicht
berücksichtigt: |
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Punkt
2: |
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die
Bewohner der Reihenhauszeile Störkamp vom
23./24.08.1999 |
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König,
Jaap, Weber, Meyer, Link, Vogler, |
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Krawetzke, Marx, Hochhaus,
Bruhn |
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Punkt 3: Heinz-Günter und Barbara
Meyer vom
26.10.1999 |
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Punkt 4: |
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Perdita
und Holger Jaap
vom 18.10.1999 |
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Hinsichtlich der Begründung
über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Ausführungen zum
Sachverhalt der Vorlage Nr. B 99/0468 Bezug genommen. |
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Der Bürgermeister wird
beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und die Personen, die Anregungen
vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu
setzen. |
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b) |
Satzungsbeschluss |
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Aufgrund des § 10 Abs. 1
BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt
die Stadtvertretung der Stadt Norderstedt den Bebauungsplan Nr. 146 ‑ Norderstedt ‑ 4. Änderung,
Gebiet: Einkaufszentrum Immenhof - Ecke Poppenbütteler Straße/nördlich
Glashütter Damm und Störkamp, bestehend aus dem Teil A ‑ Planzeich-nung ‑
und dem Teil B ‑ Text ‑ in der Fassung vom Oktober
1999, als Satzung. |
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Die Begründung - Stand:
24.09.1999 - wird in der Fassung der Anlage 2 dieser Vorlage gebilligt. |
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Der Bürgermeister wird
beauftragt, die Fassung des Satzungsbeschlusses ortsüblich gemäß § 10 Abs. 3
BauGB bekanntzumachen und anschließend den Bebauungsplan mit der Begründung
zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten und über den Inhalt auf Verlangen
Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der
Bebauungsplan eingesehen werden kann. |
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Aufgrund des § 22 GO waren
folgende Stadtvertreter/innen von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung
anwesend: Herr Leiteritz
Abstimmung: Die Vorlage
wurde mit 38 Stimmen einstimmig beschlossen.
Protokollauszug: Amt 69