Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

Für die städtischen Betreuungsangebote an den Grundschulen (Modulbetreuung) werden mit Wirkung vom 01.08.2014 ab dem Schuljahr 2014/2015 folgende privatrechtlichen Entgeltsätze und Verpfle­gungsgelder pro Monat erhoben:

 

Betreuungsmodule

Entgelt

6.30 Uhr bis 08.00 Uhr

36,00 €

8.00 Uhr bis Unterrichtsbeginn

12,00 €

Unterrichtsende bis 13.00 Uhr

24,00 €

13.00 Uhr bis 14.00 Uhr

24,00 €

14.00 Uhr bis 15.00 Uhr

24,00 €

15.00 Uhr bis 16.00 Uhr

24,00 €

Verpflegungsgeld für Mittagessen

35,00 €

Ferienbetreuung ganztags wochenweise (08.00 Uhr bis 16.00 Uhr)

+ Verpflegungsgeld für Mittagessen

40,00 €

  8,00 €

 

Die Gebühr ist jeweils für 10 Monate, d.h. von September  bis Juni, zu entrichten.

 

Sofern sich die Elterngebühren für die Betreuung und/oder Mittagsverpflegung von Kindern in Hortgruppen verändern sollten, erfolgt eine Überprüfung und gegebenenfalls Neufestsetzung der zu erhebenden privatrechtlichen Entgeltsätze für die Modulbetreuung.

 


Abstimmung:

Bei 46 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.