Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 6, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Die Verwaltung erstellt eine Gegenüberstellung der zu erwartenden Kosten und der möglichen Einnahmen mit dem Ziel, für Schmutz- und Niederschlagswasser getrennte Gebühren zu erheben. Die Schmutzwassergebühr soll wie bisher auf Grundlage Ihrer jährlich bezogenen Trinkwassermenge in Kubikmetern abgerechnet werden. Bei der Niederschlagswassergebühr soll die bebaute, überbaute oder befestigte und in die Kanalisation entwässernde Grundstücksfläche in Quadratmetern (m²) die Berechnungsgrundlage bilden. Das Ergebnis wird dem Ausschuss für Umwelt vorgestellt.


Abstimmung:

 

Bei 8 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.