Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Gemäß § 1 des Gesetzes über die Einrichtung von Partnerschaften zur Attraktivierung von City-, Dienstleistungs- und Tourismusbereichen (PACT-Gesetz) vom 13.07.2006 (GVOBl 2006, S 158) wird die Einrichtung und Gebietsabgrenzung für die PACT-Satzung Nr. 3 „Schmuggelstieg“ in Norderstedt beschlossen.

 

Die Gebietsabgrenzung ist in der Planzeichnung vom 26.01.2011 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in der Anlage 1). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Gebiet werden folgende Ziele angestrebt:

·         Erhalt und Verbesserung der bisherigen Versorgungssituation der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen

·         Förderung der lokalen Wirtschaft.

 

Im Gebiet können sich private Partnerschaften zum Erhalt und Steigerung der Attraktivität des Bereiches bilden. Grundeigentümer, Erbbauberechtigte und Gewerbetreibende können gemeinsam die Rechte Ausüben. Sie benennen eine Aufgabenträgerin oder einen Aufgabenträger und übertragen ihr oder ihm das Recht zur Antragstellung und Durchführung der geplanten Maßnahmen.

 

Der Beschluss zur Gebietsabgrenzung ist ortsüblich bekannt zu machen (§1 Abs. 2 PACT-Gesetz).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen einstimmig beschlossen.