Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Nicolai und Herr Broscheit erläutern die Situation.

 

Der Ausschuß faßt folgenden Beschluß:

 

1.          Nach den Sportförderungsrichtlinien der Stadt Norderstedt ist die Maßnahme förderungs-fähig.

 

2.          Die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn wird erteilt. Der vorzeitige Baubeginn er-folgt auf eigenes Risiko und beinhaltet keine Entscheidung über die Gewährung von Zu-schüssen.

 

3.          Dem Verein wird für die Sanierung von 2 Tennisplätzen mit anerkannten förderungs-fähigen Kosten in Höhe von 66.171,00 DM ein Zuschuß in Höhe von 25 %, maximal 16.542,75 DM für das Jahr 2001 in Aussicht gestellt.

 

4.          Eine endgültige Entscheidung über die Gewährung eines Zuschusses wird im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Grundhaushalt 2001 getroffen.

 

Abstimmungsergebnis:         einstimmig

 

Auszug 401