Sitzung: 20.01.2000 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M00/0002
Herr
Schlombs gibt für das Amt 32 folgenden Bericht ab:
Der
Planungsausschuß hat in seiner Sitzung am 20.02.1997, TOP 02, Vorlage-Nr
96/0845 den folgenden Beschluß gefaßt:
“Das
gemeindliche Einvernehmen zur großflächigen Einführung von Tempo-30-Zonen -
entsprechend dem in der Sach- und Rechtslage sowie den Anlagen dargestellten
Konzept - wird erteilt. Dabei sind die o. g. Anträge einzuarbeiten. Das Konzept
soll im Jahr 1997 umgesetzt werden. Dem vorgestellten Vorbehaltsnetz wird
zugestimmt.”
Die
StVO schreibt zu § 45 vor:
“Vor jeder Entscheidung sind die Straßenbaubehörde und die Polizei zu
hören.”
Um
dieses Verfahren durchführen zu können, ist es erforderlich, jedes Gebiet einer
Einzelfallprüfung zu unterziehen.
Soweit nicht anders
beschrieben erfolgt die Kennzeichnung der Zone lediglich durch Aufstellen des
Zonenschildes und Aufbringen einer nicht amtlichen Fahrbahnmarkierung, die kein
Zeichen der StVO darstellt (Zonen-Beginn = ssss).
Das Gebiet 33 sollte aufgrund der Vorgaben der
Planung und der Politik durch die Einbeziehung der Straßen Falkenhorst,
Matthias-Claudius-Weg, Gorch-Fock-Weg, Fritz-Reuter-Straße, Klaus-Groth-Weg und
Theodor-Storm-Straße zum Tempo 30 Bereich erklärt werden. Die zukünftige
Kennzeichnung der Zone gem. Z. 274.2-40 müßte an der Einmündung Falkenhorst /
Falkenbergstraße, Theodor-Storm-Straße / Langenharmer Weg und Falkenhorst /
Theodor-Storm-Straße (Übergang zum Gewerbegebiet) erfolgen.
Ein Maßnahmenkatalog wurde der Verkehrsaufsicht am
29.01.1999 durch das Amt Stadt als Lebensraum vorgelegt.
Mit Datum vom 02.02.1999
wurde die Stellungnahme der Polizei angefordert; diese ging am 12.03.1999
(datiert vom 10.03.1999) ein. Unter der Voraussetzung, daß die geplanten
baulichen Maßnahmen auch umgesetzt werden, stimmt die Polizei der Einrichtung
der Zone zu.
Mit Datum vom 15.03.1999
wurde die Stellungnahme der VHH-Quickborn angefordert; diese ging am 01.04.1999
(datiert vom 31.03.1999) ein. Die VHH bitten eindringlich, von der geplanten
Maßnahme Abstand zu nehmen und verweisen auf zusätzlich entstehende Kosten in
Höhe von ca. 110.000,00 DM jährlich. Für den Fall, daß die Maßnahmen trotzdem
umgesetzt werden soll, werden Änderungen in der vorgeschlagenen Planung
angeregt.
Mit Datum vom 13.04.1999
wurde die Stellungnahme der Rettungsleitstelle angefordert; diese ging am 28.04.1999
(datiert vom 23.04.1999) ein. Generelle Bedenken gegen die Einrichtung einer
Tempo 30-Zone bestehen nicht. Es wird allerdings gefordert, auf die geplanten
Plateauaufpflasterungen zu verzichten; weiter wird darauf hingewiesen, daß alle
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung die gesetzlich vorgegebene Hilfsfrist für
Feuerwehr und Rettungsdienst, die ohnehin schon an einer kritischen Grenze
angekommen ist, zunehmend verlängern.
Da der politische Wille zur
Einrichtung der Zone hier hinreichend bekannt ist, die Verkehrsaufsicht sich
aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen aber nicht in der Lage sah, einen
allen Belangen entsprechende Regelung zu treffen, wurde daher beim zuständigen
Dezernenten (Herrn Ersten Stadtrat Dr. Freter) um eine Entscheidung gebeten, ob
die Tempo 30-Zone Falkenhorst in der geplanten Form angeordnet werden sollte,
auch wenn seitens der VHH-Quickborn und der Rettungsleitstelle Bedenken
bestehen, oder ob die Verkehrsaufsicht die vorgelegte Planung ablehnen sollte.
Herr
Ersten Stadtrat Dr. Freter entschied am 30.04.1999, nach Rücksprache mit dem
Bürgermeister, dass die Tempo 30-Zone Falkenhorst in der geplanten Form
angeordnet werden sollte.
Es lag somit am 30.04.1999
ein, im Rahmen des Ermessens, zu verantwortendes Maßnahmenkonzept vor.
Aufgrund
der personellen Situation war eine weitere Bearbeitung jedoch zeitnah nicht
möglich.
Am
02.09.1999 beschloß der Ausschuß für Planung, Bau und Verkehr unter TOP 3 zu
Vorlage B 99/0366:
1.
Die
vorgestellten Maßnahmen sollen nicht umgesetzt werden.
2.
Aufgrund
der Beratungen im Polizeibeirat soll bis zur Sitzung am 07.10.1999 ein neues
Konzept mit farblichen Markierungen der Fahrbahn erarbeitet werden.
3.
Die
Maßnahme soll schnellstmöglich umgesetzt werden.
Ein auf diesen Beschluß hin geänderter
Maßnahmenkatalog vom 29.09.1999 wurde der Verkehrsaufsicht am 30.09.1999 durch
das Amt Stadt als Lebensraum vorgelegt.
Mit Datum vom 30.09.1999
wurde die Stellungnahme der Polizei angefordert; diese ging am 27.10.1999
(datiert vom 25.10.1999 siehe Anlage 8 zur Niederschrift) ein. Die Polizei
stellt hier die Protokollierung aus dem Polizeibeirat bezüglich der
Fahrbahnmarkierungen richtig und äußert sich äußerst kritisch zum nunmehr
vorgelegten Konzept.
Am 30.11.1999 wurde Herrn
Ersten Stadtrat Dr. Freter der Bearbeitungsstand (Verkehrsaufsicht) zum Projekt
Tempo 30 mitgeteilt.
Zu Zone 33 wurde u. a.
ausgeführt:
“Anmerkung:
Am
30.04.1999 lag ein fertiger, durch das Stellungnahmeverfahren gelaufener Vorschlag
vor, der anordnungsfähig war. Mit den zu diesem Zeitpunkt geplanten Maßnahmen
wäre eine Anordnung zeitnah möglich gewesen. Der nunmehr vorliegende Vorschlag
ist nach Meinung der Verkehrsaufsicht nicht anordnungsfähig, dies wird durch
die vorliegenden Stellungnahme der Polizei unterstützt.
Es ist ein Abschlußvermerk
mit Ablehnung der Zone in der nunmehr geplanten Form zu fertigen.”
Mit
Datum vom 08.12.1999 ordnete Herr Erster Stadtrat Dr. Freter an, dass, bevor
der Vorgang abgeschlossen wird, über die Stellungnahme der Polizei im Ausschuß
Planung, Bau und Verkehr berichtet werden soll, um ggf. eine erneute Beratung
zu ermöglichen, ob z. B. die ursprünglichen Pläne umgesetzt werden können.