Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Schlombs gibt für das Amt 32 folgenden Bericht ab:

 

Der Planungsausschuß hat in seiner Sitzung am 20.02.1997, TOP 02, Vorlage-Nr 96/0845 den folgenden Beschluß gefaßt:

 

“Das gemeindliche Einvernehmen zur großflächigen Einführung von Tempo-30-Zonen - entsprechend dem in der Sach- und Rechtslage sowie den Anlagen dargestellten Konzept - wird erteilt. Dabei sind die o. g. Anträge einzuarbeiten. Das Konzept soll im Jahr 1997 umgesetzt werden. Dem vorgestellten Vorbehaltsnetz wird zugestimmt.”

 

Die StVO schreibt zu § 45 vor:

 

“Vor jeder Entscheidung sind die Straßenbaubehörde und die Polizei zu hören.”

 

Um dieses Verfahren durchführen zu können, ist es erforderlich, jedes Gebiet einer Einzelfallprüfung zu unterziehen.

 

Soweit nicht anders beschrieben erfolgt die Kennzeichnung der Zone lediglich durch Aufstellen des Zonenschildes  und Aufbringen einer nicht amtlichen Fahrbahnmarkierung, die kein Zeichen der StVO darstellt (Zonen-Beginn = ssss).

 

 

Das Gebiet 33 sollte aufgrund der Vorgaben der Planung und der Politik durch die Einbeziehung der Straßen Falkenhorst, Matthias-Claudius-Weg, Gorch-Fock-Weg, Fritz-Reuter-Straße, Klaus-Groth-Weg und Theodor-Storm-Straße zum Tempo 30 Bereich erklärt werden. Die zukünftige Kennzeichnung der Zone gem. Z. 274.2-40 müßte an der Einmündung Falkenhorst / Falkenbergstraße, Theodor-Storm-Straße / Langenharmer Weg und Falkenhorst / Theodor-Storm-Straße (Übergang zum Gewerbegebiet) erfolgen.

 

 

Ein Maßnahmenkatalog wurde der Verkehrsaufsicht am 29.01.1999 durch das Amt Stadt als Lebensraum vorgelegt.

 

 

 

Mit Datum vom 02.02.1999 wurde die Stellungnahme der Polizei angefordert; diese ging am 12.03.1999 (datiert vom 10.03.1999) ein. Unter der Voraussetzung, daß die geplanten baulichen Maßnahmen auch umgesetzt werden, stimmt die Polizei der Einrichtung der Zone zu.

 

Mit Datum vom 15.03.1999 wurde die Stellungnahme der VHH-Quickborn angefordert; diese ging am 01.04.1999 (datiert vom 31.03.1999) ein. Die VHH bitten eindringlich, von der geplanten Maßnahme Abstand zu nehmen und verweisen auf zusätzlich entstehende Kosten in Höhe von ca. 110.000,00 DM jährlich. Für den Fall, daß die Maßnahmen trotzdem umgesetzt werden soll, werden Änderungen in der vorgeschlagenen Planung angeregt.

 

Mit Datum vom 13.04.1999 wurde die Stellungnahme der Rettungsleitstelle angefordert; diese ging am 28.04.1999 (datiert vom 23.04.1999) ein. Generelle Bedenken gegen die Einrichtung einer Tempo 30-Zone bestehen nicht. Es wird allerdings gefordert, auf die geplanten Plateauaufpflasterungen zu verzichten; weiter wird darauf hingewiesen, daß alle Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung die gesetzlich vorgegebene Hilfsfrist für Feuerwehr und Rettungsdienst, die ohnehin schon an einer kritischen Grenze angekommen ist, zunehmend verlängern.

 

 

Da der politische Wille zur Einrichtung der Zone hier hinreichend bekannt ist, die Verkehrsaufsicht sich aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen aber nicht in der Lage sah, einen allen Belangen entsprechende Regelung zu treffen, wurde daher beim zuständigen Dezernenten (Herrn Ersten Stadtrat Dr. Freter) um eine Entscheidung gebeten, ob die Tempo 30-Zone Falkenhorst in der geplanten Form angeordnet werden sollte, auch wenn seitens der VHH-Quickborn und der Rettungsleitstelle Bedenken bestehen, oder ob die Verkehrsaufsicht die vorgelegte Planung ablehnen sollte.

 

 

Herr Ersten Stadtrat Dr. Freter entschied am 30.04.1999, nach Rücksprache mit dem Bürgermeister, dass die Tempo 30-Zone Falkenhorst in der geplanten Form angeordnet werden sollte.

 

Es lag somit am 30.04.1999 ein, im Rahmen des Ermessens, zu verantwortendes Maßnahmenkonzept vor.

 

Aufgrund der personellen Situation war eine weitere Bearbeitung jedoch zeitnah nicht möglich.

 

 

Am 02.09.1999 beschloß der Ausschuß für Planung, Bau und Verkehr unter TOP 3 zu Vorlage B 99/0366:

1.        Die vorgestellten Maßnahmen sollen nicht umgesetzt werden.

2.        Aufgrund der Beratungen im Polizeibeirat soll bis zur Sitzung am 07.10.1999 ein neues Konzept mit farblichen Markierungen der Fahrbahn erarbeitet werden.

3.        Die Maßnahme soll schnellstmöglich umgesetzt werden.

 

 

Ein auf diesen Beschluß hin geänderter Maßnahmenkatalog vom 29.09.1999 wurde der Verkehrsaufsicht am 30.09.1999 durch das Amt Stadt als Lebensraum vorgelegt.

 

Mit Datum vom 30.09.1999 wurde die Stellungnahme der Polizei angefordert; diese ging am 27.10.1999 (datiert vom 25.10.1999 siehe Anlage 8 zur Niederschrift) ein. Die Polizei stellt hier die Protokollierung aus dem Polizeibeirat bezüglich der Fahrbahnmarkierungen richtig und äußert sich äußerst kritisch zum nunmehr vorgelegten Konzept.

 

Am 30.11.1999 wurde Herrn Ersten Stadtrat Dr. Freter der Bearbeitungsstand (Verkehrsaufsicht) zum Projekt Tempo 30 mitgeteilt.

Zu Zone 33 wurde u. a. ausgeführt:

“Anmerkung:

Am 30.04.1999 lag ein fertiger, durch das Stellungnahmeverfahren gelaufener Vorschlag vor, der anordnungsfähig war. Mit den zu diesem Zeitpunkt geplanten Maßnahmen wäre eine Anordnung zeitnah möglich gewesen. Der nunmehr vorliegende Vorschlag ist nach Meinung der Verkehrsaufsicht nicht anordnungsfähig, dies wird durch die vorliegenden Stellungnahme der Polizei unterstützt.

Es ist ein Abschlußvermerk mit Ablehnung der Zone in der nunmehr geplanten Form zu fertigen.”

 

Mit Datum vom 08.12.1999 ordnete Herr Erster Stadtrat Dr. Freter an, dass, bevor der Vorgang abgeschlossen wird, über die Stellungnahme der Polizei im Ausschuß Planung, Bau und Verkehr berichtet werden soll, um ggf. eine erneute Beratung zu ermöglichen, ob z. B. die ursprünglichen Pläne umgesetzt werden können.