Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Schlombs gibt für das Amt 69 folgenden Bericht ab:

 

Die Landesverordnung zum Wasserschutzgebiet Henstedt-Rhen vom 26.11.1999 wurde am 09.12.1999 im Amtsblatt Schleswig-Holstein veröffentlicht und tritt zum 01.02.2000 in Kraft.

 

Sie entspricht dem Text der Musterverordnung des Landes und  somit auch dem bereits bestehenden Wasserschutzgebiet Norderstedt. In der Karte in Anlage 1 ist die Schutzzone III dargestellt und umfasst Teile von Friedrichsgabe-Nord sowie von Harksheide-Nord.

 

Text und Anlagen der Verordnung sind der Niederschrift als Anlage 5 beigefügt.