Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Der Ausschuß für Planung, Bau und Verkehr faßt folgenden Beschluß:

 

Der Bereich der Harckesheyde von der Ulzburger Straße bis zum Schulweg stellt eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB dar.

 

Durch die 1997 erfolgten Maßnahmen konnten die Einrichtungen “Fahrbahn”, “Geh- und Radweg an der Südseite”, “Straßenbeleuchtung”, “Straßenbegleitgrün” und “Straßenentwässerung” fertig gestellt werden. Nach § 7 Abs. 1 der Satzung der Stadt Norderstedt über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 25.11.1988 in der Fassung der 2. Nachtragssatzung vom 26.02.1998 (EBS 88) sind diese Einrichtungen entsprechend dem Bauprogramm erstmalig und endgültig hergestellt worden.

 

Da der Grunderwerb noch nicht abgeschlossen wurde und demzufolge der nördliche Geh- und Radweg nicht vollständig hergestellt werden konnte, wird nach § 8 Abs. 3 der EBS 88 die Kostenspaltung für die o. g. Teileinrichtungen beschlossen.

 

Die Vorlage wurde mit 10 Stimmen einstimmig beschlossen.

 

Auszug Amt 69