Sitzung: 20.01.2000 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Der
Ausschuß für Planung, Bau und Verkehr faßt folgenden Beschluß:
Der
Bereich der Harckesheyde von der Ulzburger Straße bis zum Schulweg stellt eine
Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB dar.
Durch
die 1997 erfolgten Maßnahmen konnten die Einrichtungen “Fahrbahn”, “Geh- und
Radweg an der Südseite”, “Straßenbeleuchtung”, “Straßenbegleitgrün” und “Straßenentwässerung”
fertig gestellt werden. Nach § 7 Abs. 1 der Satzung der Stadt Norderstedt über
die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 25.11.1988 in der Fassung der 2.
Nachtragssatzung vom 26.02.1998 (EBS 88) sind diese Einrichtungen entsprechend
dem Bauprogramm erstmalig und endgültig hergestellt worden.
Da
der Grunderwerb noch nicht abgeschlossen wurde und demzufolge der nördliche
Geh- und Radweg nicht vollständig hergestellt werden konnte, wird nach § 8 Abs.
3 der EBS 88 die Kostenspaltung für die o. g. Teileinrichtungen beschlossen.
Die
Vorlage wurde mit 10 Stimmen einstimmig beschlossen.
Auszug
Amt 69