Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Deutenbach beantwortet die Fragen des Ausschusses.

 

Der Ausschuß für Planung, Bau und Verkehr faßt folgenden Beschluß:

 

a)       Gemäß § 2 ff. BauGB wird die Aufstellung der 2. (vereinf.) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 126 - Norderstedt -, Gebiet: “Heidehofring” - Stellplätze ehem. Gästehaus, beschlossen. Planungsziel ist die Verlegung einer öffentlichen Fusswegverbindung.

Der von der Verwaltung ausgearbeitete Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 126 - Norderstedt - 2. (vereinf.) Änderung, Gebiet: “Heidehofring” - Stellplätze ehem. Gästehaus, (in der Fassung vom Januar 2000) wird gebilligt. (s. Anlage 1)

Die Begründung (Stand: 20.01.2000) wird in der Fassung der Anlage 2 zur Vorlage
Nr. B 99/0596 gebilligt.

b)       Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf und die Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 im Parallelverfahren zu beteiligen.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Bedenken und Anregungen Änderungen des Entwurfs ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 13 Abs. 1 Satz 2 BauGB durchzuführen.

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Die Vorlage wurde mit 10 Stimmen einstimmig beschlossen.

 

Auszug Amt 69