Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Der Ausschuß für Planung, Bau und Verkehr empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluß:

 

Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Stadtvertretung der Stadt Norderstedt, den Bebauungsplan Nr. 8 – Glashütte – 6. Änderung, Gebiet: Glashütter Markt – Zentrum, be­stehend aus dem Teil A – Planzeichnung – und dem Teil B – Text – in der Fassung vom September 1999, als Satzung.

 

Die Begründung – Stand: 07.10.1999 – wird in der Fassung der Anlage 1 dieser Vorlage ge­billigt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Fassung des Satzungsbeschlusses ortsüblich gemäß

§ 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen und anschließend den Bebauungsplan mit der Be­gründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten und über den Inhalt auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschußmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und Beschlußfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlußfassung anwesend: ...

 

Die Vorlage wurde mit 10 Stimmen einstimmig beschlossen.

 

Die Textfestsetzungen sind der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt, die Vorlage für die Stadtvertretung wird entsprechend ergänzt.

 

Auszug Amt 10, 69