Sitzung: 20.01.2000 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Der
Ausschuß für Planung, Bau und Verkehr empfiehlt der Stadtvertretung folgenden
Beschluß:
Aufgrund
des § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Stadtvertretung der Stadt Norderstedt, den
Bebauungsplan Nr. 8 – Glashütte – 6. Änderung, Gebiet: Glashütter Markt –
Zentrum, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung – und dem Teil B – Text – in
der Fassung vom September 1999, als Satzung.
Die
Begründung – Stand: 07.10.1999 – wird in der Fassung der Anlage 1 dieser
Vorlage gebilligt.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, die Fassung des Satzungsbeschlusses ortsüblich
gemäß
§
10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen und anschließend den Bebauungsplan mit der Begründung
zu jedermanns Einsicht bereit zu halten und über den Inhalt auf Verlangen
Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der
Bebauungsplan eingesehen werden kann.
Aufgrund
des § 22 GO waren keine/folgende Ausschußmitglieder/Stadtvertreter von der
Beratung und Beschlußfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung
noch bei der Beschlußfassung anwesend: ...
Die
Vorlage wurde mit 10 Stimmen einstimmig beschlossen.
Die
Textfestsetzungen sind der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt, die Vorlage
für die Stadtvertretung wird entsprechend ergänzt.
Auszug
Amt 10, 69