Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag

 

  1. Nach den Sportförderungsrichtlinien der Stadt Norderstedt ist die Maßnahme förderungsfähig.

 

  1. Die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn wird erteilt. Der vorzeitige Baubeginn erfolgt auf eigenes Risiko und beinhaltet keine Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen.

 

  1. Dem Verein wird für die Sanierung der Bedachung des Langwaffenstandes im Bereich der Schützenstände mit anerkannten förderungsfähigen Kosten in Höhe von 35.925,15 € ein Zuschuss in Höhe von 30% = 10.777,55 € gewährt.

              Mittel stehen bei dem Produktkonto 421000.531800 zur Verfügung.

 

 


Abstimmung:

 

Mit 10 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen beschlossen.

 

 

Frau Weidler regt an, eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Schule und Sport in den Räumlichkeiten der Schützengemeinschaft Norderstedt abzuhalten.